FAQ – Datenschutz & Sicherheit
Antworten für Datenschutz-, Sicherheits- und Rechtsteams, die enneo bewerten – klar, ehrlich und mit Verweis auf die Nachweise, die Sie für eine Freigabe brauchen.
Wo enneo eine Eigenschaft produktseitig bestätigt hat, benennen wir sie konkret. Wo Nachweise vertraglich bzw. im Sicherheitspaket geregelt sind, sagen wir das offen – wir erfinden keine Fakten.
- DSGVO-konform
- EU-Hosting
- AV-Vertrag
- Made in Germany
Datenschutz, Sicherheit und Governance
enneo arbeitet nach dem Human-in-the-Loop-Prinzip: Die KI schlägt Antworten und Aktionen vor, die Kontrolle bleibt beim Menschen – der „Autopilot mit Kontrolle“ ist produktseitig bestätigt. Automatisierungsgrade lassen sich so einstellen, dass kritische Vorgänge zur Freigabe an Mitarbeitende gehen, während unkritische Standardfälle automatisiert beantwortet werden können. Die Grenzen der Autonomie definieren Sie selbst.
enneo ist LLM-agnostisch, also nicht an ein einzelnes Sprachmodell gebunden – Modelle lassen sich bei Bedarf wechseln oder auf EU-nahe Anbieter beschränken. Welche Modellanbieter im konkreten Setup eingesetzt werden, ob sie als Sub-Prozessoren eingebunden sind, ob Daten zum Training verwendet werden und welche vertraglichen Zusicherungen gelten, weisen wir im Sicherheitspaket aus.
enneo kann für Hosting und gegebenenfalls Modellbetrieb Sub-Prozessoren einbinden. Eine vollständige, aktuelle Liste – typischerweise mit Zweck, Kategorie der Verarbeitung und Standort je Sub-Prozessor – wird im Sicherheitspaket bereitgestellt. Änderungen an der Sub-Prozessoren-Liste werden über den AV-Vertrag geregelt, inklusive Informations- und Widerspruchsmechanismen.
enneo verarbeitet Daten zweckgebunden und löscht sie nach den vereinbarten Fristen. Die konkreten Aufbewahrungs- und Löschfristen werden im AV-Vertrag bzw. Sicherheitspaket festgelegt. Für Datenschutzbeauftragte relevant: Löschkonzept, Fristen je Datenkategorie sowie das Vorgehen bei Vertragsende (Rückgabe und Löschung der Daten) sind vertraglich fixierbar und nicht pauschal auf dieser Seite festgeschrieben.
Ja – enneo stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV/DPA) bereit: Sie bleiben Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, enneo agiert als Auftragsverarbeiter. Der AV-Vertrag regelt Weisungsgebundenheit, TOM, Sub-Prozessoren, die Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldewege bei Datenschutzvorfällen. Den aktuellen AV-Entwurf erhalten Sie gemeinsam mit den Sicherheitsunterlagen.
enneo weist den aktuellen Zertifizierungs- und Audit-Status transparent im Sicherheitspaket aus – Zertifikate wie ISO 27001, SOC 2, TISAX oder C5 sind auf dieser Seite bewusst nicht pauschal bestätigt. Dort benennen wir, welche Zertifikate vorliegen, welche in Vorbereitung sind und welche Attestierungen bzw. TOM-Nachweise wir stattdessen bereitstellen. So können Sie den Reifegrad realistisch bewerten, ohne sich auf Marketing-Aussagen verlassen zu müssen.
enneo unterstützt Sie als Verantwortlichen dabei, Betroffenenrechte nach Art. 15–22 DSGVO zu erfüllen – etwa Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Da enneo ticket-zentriert und rollenbasiert arbeitet, lassen sich Vorgänge zu einer betroffenen Person auffinden und bearbeiten. Die konkreten Prozesse und Fristen zur Beantwortung von Betroffenenanfragen sind im AV-Vertrag geregelt.
Der Einsatz von enneo kann der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (u. a. § 87 BetrVG); enneo ist darauf ausgelegt, eine solche Einführung transparent zu unterstützen. Hilfreich für die Mitbestimmung: Human-in-the-Loop, rollenbasierte Zugriffe und auditierbare Workflows. Für Betriebsvereinbarungen stellen wir auf Anfrage Informationen zu Funktionsumfang, Datenverarbeitung und Leistungskontrolle bereit – die arbeitsrechtliche Bewertung obliegt Ihrer Rechtsabteilung.
Eine Sicherheitsprüfung von enneo startet in der Regel mit den Sicherheitsunterlagen (TOM, AV-Entwurf, Sub-Prozessoren-Liste, Zertifizierungsstatus). Typischer Ablauf: (1) Sicherheitsunterlagen anfordern, (2) Fragebogen bzw. Assessment abgleichen, (3) offene Nachweise im direkten Austausch mit Ihrem InfoSec- und Legal-Team klären, (4) AV-Vertrag finalisieren. So kommen Sie ohne Umwege zu einer belastbaren Freigabeentscheidung.
Ob Kundendaten bei enneo vom Modelltraining ausgeschlossen sind, wird vertraglich im AV-Vertrag bzw. Sicherheitspaket geregelt – da enneo LLM-agnostisch ist, hängt die Antwort auch vom gewählten Modellanbieter ab. Wir weisen aus, welche vertraglichen Garantien der jeweilige Anbieter gibt. Fragen Sie diese Zusicherung gezielt mit den Sicherheitsunterlagen an.
FAQ-Kategorien im Detail
Kategorien
- FAQ – AI AgentsWas enneo AI Agents sind, wie autonom sie arbeiten, wie sie eingerichtet werden – und wo ihre Grenzen liegen.
- FAQ – Datenschutz & SicherheitAntworten für DSB, InfoSec und Legal – DSGVO, Hosting, Rollen, Audit, AV-Vertrag und Sicherheitspaket.
- FAQ – Integrationen & TechnikWie enneo an ERP, CRM und Kanäle angebunden wird – Framework, API, SDK, Events & Webhooks.
- FAQ – Preise & kommerzielles ModellSandbox Pilot (zwei Wochen), Land-and-Expand und der Weg zum verbindlichen Angebot.