enneo
FAQ

FAQ – Datenschutz & Sicherheit

Antworten für Datenschutz-, Sicherheits- und Rechtsteams, die enneo bewerten – klar, ehrlich und mit Verweis auf die Nachweise, die Sie für eine Freigabe brauchen.

Wo enneo eine Eigenschaft produktseitig bestätigt hat, benennen wir sie konkret. Wo Nachweise vertraglich bzw. im Sicherheitspaket geregelt sind, sagen wir das offen – wir erfinden keine Fakten.

  • DSGVO-konform
  • EU-Hosting
  • AV-Vertrag
  • Made in Germany

Datenschutz, Sicherheit und Governance

  • Ja – enneo ist „Made in Germany“ (Berlin), auf DSGVO-Konformität ausgelegt, und die Verarbeitung personenbezogener Daten wird über einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV/DPA) geregelt. Konkret heißt das: rollenbasierte Zugriffe, auditierbare Workflows und ein Human-in-the-Loop-Prinzip, bei dem Menschen die Kontrolle über KI-Vorschläge behalten. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie die Nachweise erhalten Sie im Sicherheitspaket.

  • enneo ist auf EU-Hosting und einen Datenstandort in der EU ausgelegt. Der konkrete Hosting-Anbieter und die genaue Region werden im Sicherheitspaket dokumentiert – wir nennen hier bewusst keinen Anbieter, solange er nicht freigegeben veröffentlicht ist. Die vertraglich zugesicherte Hosting-Region, das Rechenzentrumsland und etwaige Redundanzen finden Sie in den Sicherheitsunterlagen.

  • enneo verarbeitet ticket-zentriert die Daten, die für die Bearbeitung von Serviceanfragen nötig sind: Ticket-Inhalte, Kundenkommunikation und die zur Kundenerkennung erforderlichen Merkmale. Es gilt das Prinzip der Datenminimierung – verarbeitet wird, was für den jeweiligen Vorgang erforderlich ist. Welche Datenkategorien im Detail verarbeitet werden und welche Zweckbindung gilt, regeln AV-Vertrag und Verarbeitungsverzeichnis.

  • enneo steuert Zugriffe rollenbasiert nach dem Least-Privilege-Ansatz: Ein bestätigtes Rollen- und Rechtekonzept legt fest, welche Nutzergruppe welche Tickets, Funktionen und Daten sehen und bearbeiten darf. So lassen sich Agent:innen, Teamleitung, Administration und Auditor:innen getrennt berechtigen. Die genaue Rollenmatrix und die Konfigurationsmöglichkeiten sind in der Produktdokumentation (docs.enneo.ai) sowie im Sicherheitspaket beschrieben.

  • Ja – enneo setzt auf auditierbare Workflows: Aktionen und Automatisierungsschritte sind nachvollziehbar, sodass Prüfende erkennen können, wer bzw. was einen Vorgang ausgelöst hat. Für Audits relevant: Sowohl menschliche Aktionen als auch KI-gestützte Schritte sind im Verlauf abbildbar. Umfang, Aufbewahrung und Exportmöglichkeiten der Audit-Logs werden im Sicherheitspaket beschrieben.

  • enneo arbeitet nach dem Human-in-the-Loop-Prinzip: Die KI schlägt Antworten und Aktionen vor, die Kontrolle bleibt beim Menschen – der „Autopilot mit Kontrolle“ ist produktseitig bestätigt. Automatisierungsgrade lassen sich so einstellen, dass kritische Vorgänge zur Freigabe an Mitarbeitende gehen, während unkritische Standardfälle automatisiert beantwortet werden können. Die Grenzen der Autonomie definieren Sie selbst.

  • enneo ist LLM-agnostisch, also nicht an ein einzelnes Sprachmodell gebunden – Modelle lassen sich bei Bedarf wechseln oder auf EU-nahe Anbieter beschränken. Welche Modellanbieter im konkreten Setup eingesetzt werden, ob sie als Sub-Prozessoren eingebunden sind, ob Daten zum Training verwendet werden und welche vertraglichen Zusicherungen gelten, weisen wir im Sicherheitspaket aus.

  • enneo kann für Hosting und gegebenenfalls Modellbetrieb Sub-Prozessoren einbinden. Eine vollständige, aktuelle Liste – typischerweise mit Zweck, Kategorie der Verarbeitung und Standort je Sub-Prozessor – wird im Sicherheitspaket bereitgestellt. Änderungen an der Sub-Prozessoren-Liste werden über den AV-Vertrag geregelt, inklusive Informations- und Widerspruchsmechanismen.

  • enneo verarbeitet Daten zweckgebunden und löscht sie nach den vereinbarten Fristen. Die konkreten Aufbewahrungs- und Löschfristen werden im AV-Vertrag bzw. Sicherheitspaket festgelegt. Für Datenschutzbeauftragte relevant: Löschkonzept, Fristen je Datenkategorie sowie das Vorgehen bei Vertragsende (Rückgabe und Löschung der Daten) sind vertraglich fixierbar und nicht pauschal auf dieser Seite festgeschrieben.

  • Ja – enneo stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV/DPA) bereit: Sie bleiben Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, enneo agiert als Auftragsverarbeiter. Der AV-Vertrag regelt Weisungsgebundenheit, TOM, Sub-Prozessoren, die Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldewege bei Datenschutzvorfällen. Den aktuellen AV-Entwurf erhalten Sie gemeinsam mit den Sicherheitsunterlagen.

  • enneo weist den aktuellen Zertifizierungs- und Audit-Status transparent im Sicherheitspaket aus – Zertifikate wie ISO 27001, SOC 2, TISAX oder C5 sind auf dieser Seite bewusst nicht pauschal bestätigt. Dort benennen wir, welche Zertifikate vorliegen, welche in Vorbereitung sind und welche Attestierungen bzw. TOM-Nachweise wir stattdessen bereitstellen. So können Sie den Reifegrad realistisch bewerten, ohne sich auf Marketing-Aussagen verlassen zu müssen.

  • enneo unterstützt Sie als Verantwortlichen dabei, Betroffenenrechte nach Art. 15–22 DSGVO zu erfüllen – etwa Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Da enneo ticket-zentriert und rollenbasiert arbeitet, lassen sich Vorgänge zu einer betroffenen Person auffinden und bearbeiten. Die konkreten Prozesse und Fristen zur Beantwortung von Betroffenenanfragen sind im AV-Vertrag geregelt.

  • Der Einsatz von enneo kann der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (u. a. § 87 BetrVG); enneo ist darauf ausgelegt, eine solche Einführung transparent zu unterstützen. Hilfreich für die Mitbestimmung: Human-in-the-Loop, rollenbasierte Zugriffe und auditierbare Workflows. Für Betriebsvereinbarungen stellen wir auf Anfrage Informationen zu Funktionsumfang, Datenverarbeitung und Leistungskontrolle bereit – die arbeitsrechtliche Bewertung obliegt Ihrer Rechtsabteilung.

  • Eine Sicherheitsprüfung von enneo startet in der Regel mit den Sicherheitsunterlagen (TOM, AV-Entwurf, Sub-Prozessoren-Liste, Zertifizierungsstatus). Typischer Ablauf: (1) Sicherheitsunterlagen anfordern, (2) Fragebogen bzw. Assessment abgleichen, (3) offene Nachweise im direkten Austausch mit Ihrem InfoSec- und Legal-Team klären, (4) AV-Vertrag finalisieren. So kommen Sie ohne Umwege zu einer belastbaren Freigabeentscheidung.

  • Ob Kundendaten bei enneo vom Modelltraining ausgeschlossen sind, wird vertraglich im AV-Vertrag bzw. Sicherheitspaket geregelt – da enneo LLM-agnostisch ist, hängt die Antwort auch vom gewählten Modellanbieter ab. Wir weisen aus, welche vertraglichen Garantien der jeweilige Anbieter gibt. Fragen Sie diese Zusicherung gezielt mit den Sicherheitsunterlagen an.